Regelwerk zur Wahl des WDWIP-Klassensprechers
Präambel: So formal dieser Text auch klingen und aussehen mag, er dient lediglich als Richtlinie für Klassensprecher/innenwahlen und kann deshalb von jedem Organisator anders ausgelegt werden.
§1: Die Klassensprecher/innenwahl
§1.1: Zweck der Klassensprecher/innenwahl
Zweck der Klassensprecher/innenwahl ist es, eine/n Klassensprecher/in und seine/n Vertreter/in aus der WDWIP.tv-Comunity zu bestimmen.
§1.2: Die Legislaturperiode
Die Legislaturperiode dauert 3 Monate. Wahlen finden im letzten Monat der Legislaturperiode statt.
§2: Der Organisator
§2.1: Zur Person
Der/Die Organisator/in kann jedes beliebige Forumsmitlied sein. Er/Sie sollte sich jedoch von einer Teilnahme an der Wahl distanzieren. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
§2.2: Aufgabenfelder
Der/Die Organisator/in eröffnet die Threads zur Nominierung, zur Wahl und, falls nötig, zur Stichwahl. Es obliegt ihm/ihr die Aussiebung der Zurwahlstehenden aus dem Kreis der Nominierten.
§3.: Wahlverlauf
§3.1: Nominierungsphase
§3.1.1: Nominierbarkeit
Jedes WDWIP-Forenmitglied mit einem aktiven Account kann nominiert werden.
§3.1.1.1:Ablehnung der Nominierung
Jedem Nominierten steht es frei, seine Nominierung durch einen Eintrag im Nominierungsthread unbegründet abzulehnen.
§3.1.2: Erlaubnis zur Nominierung
Jedem aktiven WDWIP-Forenmitglied ist es erlaubt, beliebig viele Benutzer zu nominieren.
§3.1.2.1: Selbstnominierungen
Selbstnominierungen sind erlaubt.
§3.1.3: Bestimmung der Nominierten
Nominiert sind die 10 Forumsmitglieder, die die meisten Nominierungen erhalten haben.
§3.1.3.1: Bestimmung bei Gleichstand um Platz 10
Sollten mehrere Forenmitglieder genug Nominierungen auf sich vereint haben, um ein Anrecht auf Platz 10 zu haben, so bleibt der Platz vakant und es kommen nur 9 Nominierte zur Wahl. Dieses Verfahren kann sich wenn nötig auf weitere Plätze ausdehnen.
§3.2: Wahlphase
§3.2.1: Wahlverfahren
Die anonyme Wahl findet in einem Thread im WDWIP-Forum statt.
§3.2.2: Wählbarkeit:
Wählbar sind die nominierten Forumsmitglieder.
§3.2.3: Stimmen
Jedes aktive Forumsmitglied hat eine Stimme
§3.2.3.1: Nachweis der Stimmabgabe
Jede/r, der seine/ihre Stimme abgegeben hat, ist angehalten, sich kurz mir dem Vermerk „voted“ o.Ä. im Thread einzutragen.
§3.2.4: Klassensprecher/in
Klassensprecher/in ist der/diejenige, der/die die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
§3.2.5: Klassenbuchträger/in
Klassenbuchträger/inist der/diejenige, der/die die zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
§3.2.6: Ablehnrecht
Einem/r gewählten/ter Klassensprecher/in bzw. Klassenbuchträger/in ist es erlaubt, seine Wahl unaufgefordert abzulehnen. In diesem Fall wird der Posten an das nächstgewählte Forumsmitglie weitergegeben.
§3.3: Stichwahlen
§3.3.1: Zustandekommen einer Stichwahl
Eine Stichwahl kommt nur dann zustande, wenn mehrere Forumsmitglieder aufgrund von Stimmgleichheit Anspruch auf den Klassensprecher/innentitel bzw. den Klassenbuchträger/innentitel hätten.
§3.3.2: Wahlverfahren
Die anonyme Wahl findet in einem Thread im WDWIP-Forum statt.
§3.3.3: Wählbarkeit:
Wählbar sind die verbliebenen Forumsmitglieder.
§3.3.4: Stimmen
Jedes aktive Forumsmitglied hat eine Stimme
§3.3.4.1: Nachweis der Stimmabgabe
Jede/r, der seine/ihre Stimme abgegeben hat, ist angehalten, sich kurz mir dem Vermerk „voted“ o.Ä. im Thread einzutragen.
§3.2.4: Klassensprecher/in
Klassensprecher/in, sollte dies nicht bereits im ersten Wahlgang festgestellt worden sein, ist der/diejenige, der/die in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
§3.2.5: Klassenbuchträger/in
Klassenbuchträger/inist der/diejenige, der/die die entweder im Stichwahlkampf um den Klassensprecher/innentitel zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigen kann, oder im Stichwahlkampf um den Klassenbuchträgerinnentitel die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
§3.2.6: Ablehnrecht
Einem/r gewählten/ter Klassensprecher/in bzw. Klassenbuchträger/in ist es nicht mehr erlaubt, seine Wahl abzulehnen.
§4: Schlussbestimungen
§4.1: Dauer der Wahlphasen
Eine Dauer der einzelnen Phasen ist nicht festgesetzt, es empfielt sich jedoch eine Dauer von je einer Woche für Nominierungs und Wahlphase sowie eine Dauer von 3 Tagen für eine Stichwahlphase.
